Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Bonitätsprüfung – damit der Immobilienverkauf nicht platzt

Bonitätsprüfung – damit der Immobilienverkauf nicht platzt

16. Juli 2025
3D-Illustration eines konzeptionellen Messgeräts mit Nadel, die auf sehr gut zeigt- Geschäftskreditbewertungskonzept Bonitätsprüfung

Ihr Kaufinteressent ist sympathisch, Sie gehen mit ihm zum Notar und unterschreiben den Kaufvertrag. Doch dann kommt die böse Überraschung: Der Immobilienverkauf muss rückabgewickelt werden und die Vermarktung von vorne beginnen. Warum? Die Finanzierung Ihres Käufers ist geplatzt. Mit einer Bonitätsprüfung kann das vermieden werden.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und mit der Vermarktung wieder von vorne zu beginnen, ist nicht nur lästig, es kann für Sie sogar finanzielle Nachteile haben. Sehen beispielsweise Immobiliensuchende eine Immobilie erneut in den Online-Portalen, macht sie das skeptisch. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Oft kann eine Immobilie dann nur noch unter Wert verkauft werden, um überhaupt einen Käufer zu finden. Deshalb prüfen Qualitätsmakler die Bonität von Interessenten.

Wie hoch ist das Risiko?

Bevor Sie den Kaufvertrag mit dem Käufer unterzeichnen, sollten Sie wissen, ob er sich Ihre Immobilie und die Kaufnebenkosten überhaupt leisten kann. Die Nebenkosten gelten als gesamtschuldnerische Kosten. Zahlt sie der Käufer nicht, kann das Finanzamt sie von Ihnen als Verkäufer fordern. Sie können die Nebenkosten dann wieder vom Käufer fordern.

Auskunftei

Um die Bonität eines Kaufinteressenten zu prüfen, können Sie sich an eine Auskunftei wie beispielsweise der Schufa wenden. In der Regel erteilen diese aber nur Auskünfte an ihre Mitglieder. Da die Beiträge hierfür oft hoch sind, lohnt sich das bei einem einmaligen Immobilienverkauf kaum. Zudem wird gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Um das nachzuweisen, ist Formulierungsgeschick gefragt.

Selbstauskunft

Sie können natürlich auch eine Selbstauskunft des Interessenten verlangen. Dieser kann sie bei einer Auskunftei einholen. Achten Sie darauf, dass sie aktuell ist, die persönlichen Daten des Interessenten, Score-Werte, mit denen Sie das Risiko einschätzen können, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthält.

Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts

Eine Alternative dazu ist eine Finanzierungszusage der Bank des Interessenten. Hierbei sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten: Der Kredit sollte ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt sein. Darüber hinaus sollte die Auszahlung nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, die eine termingerechte Zahlung verhindern können.

Qualitätsmakler wissen, wie sie die Zahlungsfähigkeit eines Interessenten prüfen. Sie finden für Sie den passen Käufer und helfen Ihnen, die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs zu vermeiden. Lassen Sie sich von einem Immobilienprofi beraten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Olivier26/Depositphotos.com

Aktuelles

  • Wie schön, dass Sie hier sind – schauen Sie sich gern in Ruhe bei uns um und bleiben Sie mit uns im Gespräch.
    Zeit für moderne Beratung aus Ihrer Nachbarschaft!
    Wie schön, dass Sie hier sind – schauen Sie sich gern in Ruhe bei uns um und bleiben Sie mit uns im Gespräch. Unsere Region entwickelt sich weiter. Immobilienmärkte verändern sich, Entscheidungen sind heute oft komplexer als noch vor einigen Jahren. Genau deshalb haben wir unsere Website neu gestaltet – moderner, klarer, informativer und mit […]
  • ZUHAUSE in HOISDORF in Vorbereitung: Einfamilienhaus mit schöner Ausstattung und gut durchdachter Aufteilung!
    ZUHAUSE in HOISDORF in Vorbereitung
    ZUHAUSE in HOISDORF in Vorbereitung: Einfamilienhaus mit schöner Ausstattung und gut durchdachter Aufteilung! Wir bereiten aktuell auch den Verkauf eines Einfamilienhauses in Hoisdorf vor. Die Immobilie überzeugt durch ihre ansprechende Ausstattung, eine stimmige Raumaufteilung und ein sehr gut nutzbares Gesamtkonzept. Das nachträglich ausgebaute Obergeschoss ist funktional in das Haus integriert und erweitert die Wohnfläche sinnvoll. Insgesamt bietet sich ein gepflegtes Zuhause mit klarer Struktur und angenehmem Wohncharakter.
  • ZUHAUSE in HAMBURG – RAHSTEDT / OLDENFELDE in Vorbereitung!
    HAMBURG – RAHSTEDT / OLDENFELDE
    ZUHAUSE in HAMBURG – RAHSTEDT / OLDENFELDE in Vorbereitung! Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und vielseitigen NutzungsmöglichkeitenWir bereiten aktuell den Verkauf eines Einfamilienhauses mit separater Einliegerwohnung auf einem großzügigen Parkgrundstück vor. Die Hauptwohnfläche ist derzeit vermietet, wodurch sich die Immobilie sowohl für Eigennutzer mit Perspektive als auch für Käufer mit langfristiger Planung oder Kapitalanlageinteresse eignet. Die durchdachte […]

Unser Team

Karsten Schrick
Inhaber & Immobilienberater

04102 888 5274

info@schrick-immobilien.de

Silja Ruge
Backoffice, Kundenservice/Werbung

04102 888 5274

silja.ruge@schrick-immobilien.de

Kontakt

Schrick Immobilien