Auszeichnung für Weiterbildung des IVD 2021 … Wir danken für das erneute Gütesiegel für Fortbildungsaktivität!

18. Januar

„Wer Mitglied im IVD werden will, muss eine angemessene berufliche Qualifikation nachweisen. Diese alleine genügt aber nicht, um den Anforderungen des IVD gerecht zu werden. Denn nach den Standesregeln haben sich die Mitglieder dem lebenslangen Lernen verpflichtet und ihren Anspruch unterstrichen, „sich ständig fachlich fort- und weiterzubilden und stets aktuelles Fachwissen gegenüber den Kunden bereit zu halten, und sich permanent und umfassend über alle Gegebenheiten wirtschaftlicher und rechtlicher Natur für die Ausübung des Berufes zu informieren und mit den daraus gewonnenen Kenntnissen die Kunden fachgerecht zu beraten.“

Mit dem IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel haben Mitglieder die Möglichkeit, ihre Fortbildungsaktivitäten mit einem qualitätsversprechenden Gütesiegel nach außen zu tragen. Es soll den Kunden zeigen, dass sich die Berechtigten regelmäßig mit den Rechts- und Marktthemen auseinandersetzen und sich fortbilden.“

(mehr Infos unter / herzlichen Dank an: www.ivd.net )

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