Nun dürfen wir tasächlich auch noch sagen und schreiben: „Dieses Maklerbüro arbeitet nach der DIN EN 15733.“

21. Januar

Dienstleistungsqualität durch die DIA belegt: "Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733“ und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten."

Qualitätsstandard

Die Zertifizierung bei der DIAZert Zertifizierungsstelle erfolgt auf Grundlage der DIN EN 15733.

Die DIN EN 15733 ist die Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern.

Verbraucher haben mit der DIN EN 15733 einen wichtigen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern.

Seit 2010 gibt es die DIN EN 15733 für Immobilienmakler.

DIA Zertifizierung

Diese Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt, setzt sich Schritt-für-Schritt auch im Bewusstsein der Verbraucher durch.

Mit der DIN EN 15733 wurde eine europaweit gültige Vorgabe gestaltet. Sie gilt in gleichem Wortlaut in 31 europäischen Ländern.

Die Norm hat deshalb sowohl im grenzüberschreitenden Immobilienverkehr als auch in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler im eigenen Land gleichermaßen Gültigkeit.

Was ist der wesentliche Inhalt der Norm?

Die fachliche Mindestqualifikation für einen Immobilienmakler, der nach der Norm in Deutschland arbeiten und sich danach zertifizieren lassen will, ist festgeschrieben.

Deutsche Immobilienmakler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen wollen, müssen bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten.

Außerdem muss eine ausreichende Versicherung bestehen und ein unternehmensinternes Beschwerdemanagement existieren.

Nach der DIN EN 15733 muss ein Immobilienmakler seinem Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen lassen.

So muss der Makler vom Verkäufer Nachweise über dessen Eigentumsrecht und die Bebauungssituation auf einem Grundstück sowie zu etwaigen Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks einholen und den Käufer gegebenenfalls über bekannte Objektmängel informieren.

All diese Informationen müssen dem Kaufkunden des Immobilienmaklers zugänglich gemacht werden.

Auf der anderen Seite muss der Immobilienmakler alle relevanten Informationen an seinen Verkäuferkunden weitergeben.

Das gilt zum Beispiel für die maßgeblichen Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers. Hier darf der Makler keine Informationen zurückhalten.

Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich, die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig sind, müssen die zertifizierten Makler präzise auf Details achten.

Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen.

Außerdem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler, sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, diese Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.

Eine ganz wichtige Regel von DIN Normen ist, dass die Anwendung der Norm freiwillig ist.

Für Kunden eines Immobilienmaklers bedeutet dies, dass es sich lohnt danach zu fragen, ob der Immobilienmakler nach der Norm arbeitet.

Dies sollte dann auch in dem schriftlichen Maklervertrag vereinbart werden. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, den Vorgaben aus der Norm nachzukommen.

Die Zertifizierung ist auf drei Jahre zeitlich befristet und verlangt die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. Nach drei Jahren erfolgt die Verlängerung (Rezertifizierung) durch die Zertifizierungsstelle.

Diese laufende Kontrolle bedeutet für den Kunden des zertifizierten Maklers, dass das Maklerbüro in seiner Arbeit und bei der Einhaltung der DIN-Norm ständig überwacht wird.

Zusammenarbeit von Zertifizierungs- und Ombudsstelle Immobilien:

Wenn Beschwerden gegen das Maklerbüro vorliegen, dann kann die Zertifizierungsstelle die Rezertifizierung ablehnen und die Ausstellung des Zertifikats verweigern.

Deshalb arbeitet die Zertifizierungsstelle eng mit dem Ombudsmann Immobilien des Immobilienverband Deutschland zusammen.

Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733“ und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten.

Einen besseren Schutz der eigenen Interessen in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler gibt es derzeit in Deutschland nicht.

(mehr Infos unter / herzlichen Dank an: DIA consulting )

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