Wer den Wert einer Immobilie ermitteln lassen möchte, begegnet unterschiedlichen Angeboten: von einer ersten Preiseinschätzung bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Bei steuerlichen Fragen ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Denn eine Einschätzung, die für eine Verkaufsplanung hilfreich ist, erfüllt nicht automatisch die Anforderungen an einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Eine Markteinschätzung ist kein formeller Nachweis
Ein Makler kann den Immobilienmarkt und die örtliche Nachfrage einschätzen. Das hilft Eigentümern zum Beispiel dabei, einen möglichen Angebotspreis einzuordnen oder über die nächsten Schritte beim Verkauf nachzudenken. Eine solche Einschätzung dient der Orientierung.
Geht es darum, gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert nachzuweisen, gelten besondere Regeln. Nach § 198 Bewertungsgesetz kann dafür regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder einer dafür bestellten, zertifizierten beziehungsweise akkreditierten sachverständigen Person dienen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein zeitnah erzielter Kaufpreis als Nachweis berücksichtigt werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom konkreten Fall ab.
In welchen Fällen wird der Nachweis wichtig?
Die Frage kann etwa bei einer Erbschaft oder Schenkung auftreten, wenn das Finanzamt für steuerliche Zwecke einen Wert ansetzt und die Eigentümer diesen für zu hoch halten. Dann zählt nicht allein, ob eine andere Einschätzung plausibel erscheint. Entscheidend ist, ob der Nachweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sich auf den maßgeblichen Bewertungsstichtag bezieht.
Ein Gutachten sollte den Wert nachvollziehbar begründen und die relevanten Merkmale der Immobilie berücksichtigen. Dazu können beispielsweise Lage, Zustand, Ausstattung und erzielbare Erträge gehören. Je nach Ausgangslage kann auch ein Kaufpreis aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr relevant sein.
Wie kann ein Makler unterstützen?
Auch wenn eine Maklereinschätzung den formellen Nachweis nicht automatisch ersetzt, kann sie bei der ersten Einordnung helfen. Ein ortskundiger Makler kann den Zustand der Immobilie, die Nachfrage und vergleichbare Angebote am Markt einschätzen. So erhalten Eigentümer eine Grundlage, um zu überlegen, ob eine weitergehende Prüfung sinnvoll sein könnte.
Vor der Beauftragung eines Gutachtens sollte geklärt werden, welche Anforderungen im jeweiligen Verfahren gelten. So lässt sich besser einschätzen, welche Art von Bewertung gebraucht wird und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie zunächst marktgerecht einordnen lassen? Kontaktieren Sie uns – wir besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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