Wer eine Immobilie kauft und dafür ein Darlehen aufnimmt, begegnet häufig der Grundschuld. Sie dient der Bank meist als Sicherheit für die Finanzierung und wird im Grundbuch eingetragen. Obwohl der Begriff zunächst technisch wirkt, gehört die Grundschuld für viele Käufer zum üblichen Ablauf eines Immobilienkaufs.
Was bedeutet eine Grundschuld?
Bei einer Grundschuld wird ein Grundstück zugunsten eines Gläubigers mit einer bestimmten Geldsumme belastet. In der Praxis ist das häufig die Bank, die das Immobiliendarlehen bereitstellt. Die Grundschuld macht die Bank nicht zur Eigentümerin: Die Immobilie bleibt weiterhin Eigentum der Käuferin oder des Käufers.
Kann ein Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt werden, kann die Grundschuld unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen die Verwertung des Grundstücks ermöglichen. Ihre rechtliche Grundlage steht in den §§ 1191 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld rechtlich nicht zwingend an eine bestimmte Forderung gebunden. Bei einer Finanzierung wird sie üblicherweise durch eine Sicherungsvereinbarung mit dem Darlehen verknüpft. (§ 1191 BGB; § 1192 BGB)
Wie wird die Grundschuld eingetragen?
Wenn die Bank eine Grundschuld als Sicherheit verlangt, bereitet sie die erforderlichen Unterlagen vor. Das Notariat erläutert die Erklärungen und sorgt für die notarielle Abwicklung. Anschließend werden die Unterlagen beim Grundbuchamt eingereicht und die Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Die Auszahlung des Darlehens richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen der Bank. Häufig gehört die eingetragene Grundschuld zu den Voraussetzungen, die vor der Auszahlung erfüllt sein müssen.
Was geschieht nach der Rückzahlung?
Ist das Darlehen zurückgezahlt, wird eine eingetragene Grundschuld nicht automatisch aus dem Grundbuch gelöscht. Eigentümer können bei der Bank eine Löschungsbewilligung anfordern und die Löschung veranlassen. Ob die Grundschuld stattdessen für eine weitere Finanzierung genutzt werden kann, hängt von der konkreten Vereinbarung und der Zustimmung der Beteiligten ab.
Für die Bestellung und Löschung fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach dem Wert der Grundschuld und den geltenden Gebühren.
Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie und haben Fragen zur Grundschuld? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, den Ablauf einzuordnen.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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